Finanzielle Informationen für Therapiesuchende
Wenn Sie Ihre osteopathische Behandlung über Ihre Krankenkasse abrechnen möchten, finden Sie unter dem Bereich Informationen alles Wissenswerte zur Kostenübernahme.
Unsere Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten für Osteopathie nicht oder nur teilweise übernehmen, ist es hilfreich zu wissen, welche Kosten als Selbstzahler auf Sie zukommen. Nachfolgend finden Sie daher die wichtigsten finanziellen Informationen für Therapiesuchende.
Kosten und mögliche Kostenübernahme
Für unsere Leistungen berechnen wir 90 € pro 60 Minuten.
Die Kostenträger (gesetzliche und private Krankenkassen, Beihilfe sowie freie Heilfürsorge) erstatten die Behandlungskosten je nach Versicherungsstatus und Tarif anteilig bis vollständig.
In welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, erfragen Sie bitte vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Unabhängig von Ihrem Versichertenstatus profitieren Sie bei uns von kurzen Wartezeiten.
Vorteile für Selbstzahler
Als Selbstzahler genießen Sie darüber hinaus folgende Vorteile:
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Keine Überweisung erforderlich
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Beginn der Behandlung ohne bürokratische Hürden
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Vertraulicher Umgang mit Ihrer Diagnose
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Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend zu machen
