Finanzielle Informationen für Therapiesuchende

Wenn Sie Ihre osteopathische Behandlung über Ihre Krankenkasse abrechnen möchten, finden Sie unter dem Bereich Informationen alles Wissenswerte zur Kostenübernahme.

Unsere Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten für Osteopathie nicht oder nur teilweise übernehmen, ist es hilfreich zu wissen, welche Kosten als Selbstzahler auf Sie zukommen. Nachfolgend finden Sie daher die wichtigsten finanziellen Informationen für Therapiesuchende.


Kosten und mögliche Kostenübernahme

Für unsere Leistungen berechnen wir 90 € pro 60 Minuten.

Die Kostenträger (gesetzliche und private Krankenkassen, Beihilfe sowie freie Heilfürsorge) erstatten die Behandlungskosten je nach Versicherungsstatus und Tarif anteilig bis vollständig.
In welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, erfragen Sie bitte vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Unabhängig von Ihrem Versichertenstatus profitieren Sie bei uns von kurzen Wartezeiten.


Vorteile für Selbstzahler

Als Selbstzahler genießen Sie darüber hinaus folgende Vorteile:

  • Keine Überweisung erforderlich

  • Beginn der Behandlung ohne bürokratische Hürden

  • Vertraulicher Umgang mit Ihrer Diagnose

  • Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend zu machen


Sondertarife

Für gesetzlich Versicherte mit niedrigem Einkommen bieten wir gegen Vorlage entsprechender aktueller Nachweise vergünstigte Konditionen an.
In diesem Fall berechnen wir für eine Behandlung von 60 Minuten 60 €.


Hinweis zu Terminabsagen

Osteopathie-Termine sind rar und für viele Betroffene von großer Bedeutung. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen so frühzeitig wie möglich abzusagen, damit eine andere Person die Gelegenheit erhält, den Termin wahrzunehmen.

Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin berechnen wir 50 % des Basisbetrages.