Finanzielle Informationen für Therapiesuchende

Wenn Sie Ihre dringend notwendige Osteopathie von Ihrer Krankenkasse bezahlen lassen wollen, finden Sie unter Informationen alles, was in diesem Zusammenhang für Sie wissenswert ist.

Unsere Liquidationen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GBüH) erstellt.

Wenn eine Krankenkasse sich weigert, die Kosten für eine Osteopathie zu übernehmen, sollten Sie wissen, was Sie als Selbstzahler an Kosten erwartet. Hier also finanzielle Informationen für Therapiesuchende.

Kosten und Übernahme der Krankenkassen?

Für unsere Leistungen berechnen wir 90,- pro 60 Minuten.

Kürzere oder längere Termine berechnen wir entsprechend.

Der Ersttermin ist von uns mit 60 Minuten angesetzt, um uns ein vollständiges Bild über Ihren gesundheitlichen Zustand und Ihre bisherige Krankengeschichte machen zu können.

Die Kostenträger (gesetzliche und private Krankenkassen, Beihilfe, freie Heilfürsorge) erstatten die Behandlungskosten anteilig bis vollständig.

In welchem Umfang dies der Fall ist, erfragen Sie am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse.

Unabhängig von Ihrem Versichertenstatus ist Ihre Wartezeit bei uns sehr kurz.

Als Selbstzahler haben sie darüber hinaus folgende Vorteile:

  • Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
  • Sie starten ohne bürokratische Hemmnisse.
  • Ihre Diagnose bleibt vertraulich.
  • Sie können die Kosten für eine erforderliche Osteopathie im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich absetzen.

Sondertarife

Für gesetzlich Versicherte mit niedrigem Einkommen bieten wir gegen Vorlage der entsprechenden aktuellen Nachweise vergünstigte Konditionen an. Eine Therapiestunde von 60 Minuten berechnen wir hier mit 60 Euro.

Bitte beachten Sie: Osteopathie-Termine sind rar und für die Betroffenen wichtig. Wenn Sie also einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte so rechtzeitig ab, dass eine andere Person die Chance hat, den von Ihnen abgesagten Termin noch wahrnehmen zu können. Sofern Sie einen Termin nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor Antritt) abgesagen, berechnen wir 50 % des Basisbetrages.